AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung der AGB

a.       Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

b.       Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

 

c.       Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

§ 2 Beherbergungsvertrag

a.       Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).

 

b.       Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

 

c.       Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

 

§ 3 Benutzung der Einrichtung

Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen:

a.       Die gesamte Ferienwohnung des Gulfhofes inkl. der in der Wohnung bereitgestellten Getränke

b.       Kaminofen in der Küche (Erdgeschosswohnung)

c.       Den gemeinsamen Flur im Erdgeschoss

d.       Den Waschraum inklusive der Waschmaschine und des Trockners - Waschmittel kann genutzt werden (Vorrang bei der Nutzung hat das Reinigungspersonal – bitte vor Nutzung telefonische Absprache mit dem Ansprechpartner vor Ort)

e.       Baby- und Kleinkindbett nach vorheriger Absprache (bitte bei Buchung angeben)

f.        Die Fahrräder, welche im Gulf stehen nach vorheriger Absprache

g.   Den Grill, welcher ebenfalls im Gulf steht, an der zugewiesenen Grill- und Feuerstelle nach vorheriger Absprache (Grillkohle muss eigenständig besorgt werden, Grillplatz ordentlich hinterlassen und Grill säubern)

h.       Die zugewiesenen Sitzmöglichkeiten der Außenanlage

i.         Den bereitgestellten Schlüssel für den Haupteingang und die Ferienwohnung

j.         Den vertraglich festgehaltenen PKW-Stellplatz

Die Nutzung der Ferienwohnung und der Außenanlage ist nur für die genannte Personenanzahl gestattet. Größere Gruppen und Feierlichkeiten sind nicht gestattet. Die Überschreitung der maximal erlaubten Übernachtungsgästeanzahl vor Ort führt zur sofortigen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Gleichzeitig bleibt der Mieter dem Vermieter den vollen Mietzins schuldig.

 

§ 4 Ansprechpartner vor Ort

Einen Ansprechpartner vor Ort erreichen Sie unter der Mobilfunknummer 0172-7547495.

 

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters / Hausordnung

a.   Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach Ankunft eventuelle Mängel an der Mietsache dem Vermieter mitzuteilen.

b.  Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung und die Außenanlage sowie gemeinsam genutzte Räume wie Eingangsbereich und Waschraum sauber zu halten.

c.   Zu sämtlichen Gegenständen ist Sorge zu tragen. Beschädigungen oder Beanstandungen sind dem Vermieter bei der Anreise umgehend zu melden, spätere Schäden sind vom Mieter zum Wiederherstellungspreis zu entschädigen.

d.  Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im und am Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

e.   Bei eventuell auftretenden Beschädigungen oder Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder entstehenden Schaden gering zu halten. Der Vermieter ist umgehend zu informieren.

f.        Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Aufgrund der Lage in einer Wohnsiedlung ist laute Musik verboten. In der Ferienwohnung ist Musik nur mit Zimmerlautstärke erlaubt.

g.   In der Zeit von 22 Uhr bis 07 Uhr gilt auf dem gesamten Gelände Nachtruhe.

h.  Die Haftung des Vermieters für Sach- & Personenschäden und in Fällen höherer Gewalt auf dem gesamten Grundstück und im Mietobjekt sind ausgeschlossen.

i.        Die Haltung von Tieren in der Ferienwohnung ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.

j.        Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind wie vorgefunden an Ort & Stelle zu belassen (z.B. Tische, Stühle, Gartenmöbel, Grill, Feuerschale) und dürfen nicht umgestellt werden.

k.   Bei Abreise sind die Betten abzuziehen und die Handtücher im Badezimmer zu sammeln.

l.        Die Ferienwohnung ist sauber und ordentlich zu hinterlassen (z.B. Geschirr gespült, Müll in Müllsäcken, besenrein)

m. Der anfallende Müll ist bei der Abreise in den Mülltonnen im Gulf zu entsorgen.

n.  Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter, Beanstandungen gehen zu Lasten des Mieters.

o.  Die Räum- und Streupflicht direkt am Objekt obliegt in den Wintermonaten dem Vermieter.

p.  Das Abbrennen von Feuerwerken und Böllern ist auf dem Gelände ganzjährig untersagt.

q.  Das Rauchen ist im gesamten Objekt untersagt. Zigarettenkippen sind ordentlich zu entsorgen.

r.        Das Grillen und Benutzen der Feuerschale/des Grills sind nur im Freien auf dem zugewiesenen Platz erlaubt. Bitte auch darauf achten das Rauch und Qualm nicht über offenstehende Fenster und Türen in das Objekt ziehen. In der Feuerschale kein hohes Feuer entstehen lassen --> Gefahr der Fehlalarmierung der Feuerwehr! Brennholz/Grillkohle steht nicht zu Verfügung!

s.   Die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen auf dem Grundstück sind nicht gestattet.

t.        Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Mietobjekt in Ausnahmefällen zu betreten, um die Einhaltung des Mietvertrages zu überwachen (Notfälle, wie z.B. Wasserschäden, die direkt behoben werden müssen, um weiteren Schaden abzuwenden. Vorherige Kontaktaufnahme vom Vermieter zum Mieter grundlegend).

 

§ 6 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen aus Sicht des Vermieters geeigneten Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen einsteigt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

·         bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenlose Stornierung

·         bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

·         unter 7 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

·         Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bzw. verstößt er schwerwiegend gegen diesen Vertrag, bleibt er zur vollen Zahlung des Mietpreises verpflichtet.

·         Eine Stornierung bzw. Kündigung bedarf der Schriftform, welche im Gegenzug eine schriftliche Stornierungsbestätigung durch den Vermieter erfordert.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

§ 7 Aufhebung des Vertrages

Die Nichteinhaltung des Mietvertrages bedeutet einen erheblichen nachteiligen Gebrauch des Mietobjektes mit der Möglichkeit der fristlosen Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter ohne Anspruch des Mieters auf Ersatz. Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

 

§ 8 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

 

§ 9 Gerichtsstand ist der Betriebsort 

 

§ 10 Schriftform, Salvatorische Klausel

 

a.       Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

b.       Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.